10.05.2017, 18:18
Bis zum 31. 12. haben die Frauen Zeit sich anzumelden, die schon vor dem 1.7. tätig waren.
Frauen die nach dem 1. 7. die Tätigkeit neu beginnen wollen, haben sich vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden und alle Formalitäten erledigt haben.
Für Neueinsteiger gilt keine Frist bis zum Jahresende.
Das gilt bundesweit.
Frauen die nach dem 1. 7. die Tätigkeit neu beginnen wollen, haben sich vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden und alle Formalitäten erledigt haben.
Für Neueinsteiger gilt keine Frist bis zum Jahresende.
Das gilt bundesweit.
Brave Mädchen rasieren die Beine, böse den Intimbereich!