(04.04.2017, 12:04)FKK-Freund schrieb: Ich denke, vielen hier ist nicht alles klar.
Vor allem die ausländischen Frauen in den Clubs wissen fast alle sehr wenig, bis gar nichts...
Beim googeln kam ich auf eine Seite.
Hier ist vieles einfach und übersichtlich für alle "Betroffenen" erklärt:
http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
Ich fand es ganz informativ.
Wir lassen uns mal überraschen.
Die endgültige Deadline - wegen der Übergangsfristen - ist ja erst der 31.12.2017.
Mal sehen, was ab 01. Januar 2018 in dem Gewerbe noch los ist...
Die Betreiber der Clubs werden die beschäftigten Frauen darüber informieren, was demnächst gelten wird.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwaltes, der den Inhalt durchschaut. Die Darstellung bei 6Profils Seite finde ich auch gut gut, aber die gesetzlichen Abhängigkeiten werden von Rechtsungeübten oder auch gerade von Nichtmuttersprachlern kaum verstanden werden können.
Ich glaube es ist an der Zeit, dass die Club- oder Bordellbetreiber, bzw. die zukünftig per Gesetz so genannt werden (z.B. bei Wohnungsbordellen), jetzt schon mal den Kontakt zu den örtlichen Behörden suchen, Lobbyarbeit machen, sich vorbereiten, um zu erfahren, wie diese über den Clubs oder das Bordell denken und was diese von ihnen erwarten. Da die Entscheidungen für die Genehmigung letzten Endes vor Ort getroffen werden, muss eine ständige Information und Aufklärung erfolgen.