10.03.2017, 12:55
Ja, ist mir auch schon aufgefallen, mit den strengen Vorgaben wann die "selbständig tätigen" Damendas Lokal mit Erlaubnis des Betreibers wieder verlassen dürfen.
Spricht sehr deutlich für die Arbeitnehmereigenschaft der Damen.
Habe viel mit Scheinselbständigkeit beruflich zu tun, der Gesamteindruck ist ausschlaggebend, aber die Vorgaben, wann dieDamen wieder gehen dürfen, gibt auf jeden Fall Punkte für die Arbeitnehmereigenschaft. Und das Argument, das machen die Anderen genauso, interessiert im Ernsfall niemanden.
Spricht sehr deutlich für die Arbeitnehmereigenschaft der Damen.
Habe viel mit Scheinselbständigkeit beruflich zu tun, der Gesamteindruck ist ausschlaggebend, aber die Vorgaben, wann dieDamen wieder gehen dürfen, gibt auf jeden Fall Punkte für die Arbeitnehmereigenschaft. Und das Argument, das machen die Anderen genauso, interessiert im Ernsfall niemanden.