Sperrgebietsverordnung missachtet
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@ mocity

Halt uns bitte auf dem laufenden.

Im BHV wird ist in den Häuser die Prostitution angemeldet. In den Strassen um die Häuser nicht!!

Das habe ich gefunden:

Prostitution gilt in Sperrbezirken grundsätzlich als verboten - meistens aus Gründen des Jugendschutzes. Obwohl es zwar mit dem Prostitutionsgesetz Versuche gab, die Prostitution zu legalisieren, entzieht sie sich meistens dem langwierigen Willensbildungsprozess der Politik und der Verwaltung. Um illegaler und örtlich unerwünschter Prostitution einen Riegel vorzuschieben, erlassen Städte, Landkreise und Gemeinden Verfügungen über Sperrbezirke. In einem Sperrbezirk gilt die gewerbliche und erwerbliche Prostitution als illegal. Für die Damen des "horizontalen Gewerbes" stehen deutlich vierstellige Ordnungsstrafen auf dem Spiel, für die Freier Geldbußen im dreistelligen Bereich wegen Förderung der Prostitution "in dafür nicht vorgesehen Bereichen". Manchmal sind diese Auflagen an bestimmte Uhrzeiten geknüpft, in vielen Fällen gelten sie jedoch generell für eine klar begrenzte Örtlichkeit oder ein ganzes Stadtgebiet. In der Praxis ist es oft so, dass kaum Kontrollen stattfinden oder die behördlichen Anordnungen von den Ordnungsdiensten (Polizei, Zoll, Ordnungsämter) nicht durchgesetzt werden (können).

Grüße Quax  Winke  Winke
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Nachrichten in diesem Thema
Sperrgebietsverordnung missachtet - von mocity - 30.07.2016, 19:07
RE: Sperrgebietsverordnung missachtet - von Quax der Bruchpilot - 31.07.2016, 08:41
RE: Sperrgebietsverordnung missachtet - von littleredrabbit - 23.08.2016, 23:00
RE: Sperrgebietsverordnung missachtet - von littleredrabbit - 25.08.2016, 00:23