Politik plant härtere Gesetze gegen sexuelle Belästigung
Kleine Hilfestellung für die Zukunft


1.
Ein überraschender Kuss ist eine sexuelle Nötigung. (Zungenkuss könnte von Richtern als Vergewaltigung ausgelegt werden - es erfolgt ein Eindringen in eine Körperöffnung)

Strafbar ist, wenn jemand unter Ausnutzung der Überraschung eine sexuelle Handlung an einer anderen Person vornimmt.

2.
Nehmt kein Mädel mit nach Hause, denn dann wäre das Mädel schutzlos - Vergewaltigung!

Also lieber auf dem Marktplatz? Da gilt schon länger: Das ist Erregung öffentlichen Ärgernis und war bereits nach altem Recht strafbar.

3.
Strafbar macht sich, wer gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen sexuelle Handlungen vornimmt. Was ist "erkennbar entgegenstehender Willen"?  Das ist nicht festgelegt.

Also immer schön nachfragen, darf ich jetzt ... und jetzt ...

4.
Sex nach Alkoholgenuss kann auch strafbar sein, wenn "die Bildung oder die Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist.

Also besser keinen Sex, wenn beide randvoll sein sollten. Mir ist nicht klar, wer dann Täter und Opfer sein wird.

5.
Das Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes ist strafverschärfend.

Leute, lasst also euer Taschenmesser (Korkenzieher ...) zuhause. Sogar in der Hosentasche wird es strafverschärfend gewertet!

6.
Dann gibt es noch den Grapscher-Paragrafen. Falls einer aus einer Gruppe einem Mädel einem Klaps auf den Hintern gibt, macht sich die komplette Gruppe strafbar.

Also, kein Jungesellenabschied mehr, kein Oktoberfest o.ä.

ausführlich vonAlexander Stevens
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...en-sollte/
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Es bedanken sich: limbo,Quax der Bruchpilot,Jerry


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RE: Politik plant härtere Gesetze gegen sexuelle Belästigung - von loewe - 21.07.2016, 23:01