09.04.2016, 19:09
Das mit den "klaren Ansagen" bzgl. FKK wird künftig juristisch noch abzuklopfen sein. Dem Hausrecht des Betreibers steht künftig § 26 Abs. 2 ProstSchG gegenüber:
... Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes sowie die für den Betreiber handelnden Personen dürfen Prostituierten keine Weisungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Prostitutionsgesetzes erteilen. Ebenso unzulässig sind sonstige Vorgaben zu Art oder Ausmaß sexueller Dienstleistungen ...
Auszug aus der Gesetzesbegründung:
So stellen Vorgaben des Betreibers, dass Prostituierte sich nur vollständig unbekleidet z.B. in einem „FKK-Club“ aufhalten oder präsentieren dürfen, einen Grenzfall dar, in dem die Anweisung so sehr in den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreift, dass diese einer verbotenen Weisung über die Art und Weise sexueller Handlungen gleichkommt und damit unzulässig ist.
Es sei denn, die Damen "einigen sich untereinander auf gewisse Dinge" (wie es immer so schön in den Aushängen in den Schränken der Umkleiden heißt).
FO als Clubstandard wird mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ohnehin Geschichte sein. Daher sollte man ab Sommer nächsten Jahres aufpassen, was man hier schreibt.
... Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes sowie die für den Betreiber handelnden Personen dürfen Prostituierten keine Weisungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Prostitutionsgesetzes erteilen. Ebenso unzulässig sind sonstige Vorgaben zu Art oder Ausmaß sexueller Dienstleistungen ...
Auszug aus der Gesetzesbegründung:
So stellen Vorgaben des Betreibers, dass Prostituierte sich nur vollständig unbekleidet z.B. in einem „FKK-Club“ aufhalten oder präsentieren dürfen, einen Grenzfall dar, in dem die Anweisung so sehr in den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreift, dass diese einer verbotenen Weisung über die Art und Weise sexueller Handlungen gleichkommt und damit unzulässig ist.
Es sei denn, die Damen "einigen sich untereinander auf gewisse Dinge" (wie es immer so schön in den Aushängen in den Schränken der Umkleiden heißt).
FO als Clubstandard wird mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ohnehin Geschichte sein. Daher sollte man ab Sommer nächsten Jahres aufpassen, was man hier schreibt.