Die Kondompflicht kommt. Und ihre Folgen?
(05.02.2016, 11:20)loewe schrieb:
Zitat:Land: Änderung des saarländischen Polizeigesetzes

Die Polizei wird künftig berechtigt sein, an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird, jederzeit ohne besondere weitere Voraussetzungen Identitätskontrollen durchzuführen. Weiter legt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass die Polizei künftig zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit Wohnungen betreten kann, welche der Prostitution dienen. Diese neue Kontrollbefugnis gilt sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die Verwaltungspolizei in Form der Ortspolizeibehörden. Beide sind berechtigt und verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen.

Dodgy

Ja, den Text kenne ich. 
Zwei Dinge sind daran neu. Die Polizei/Ordnungsamt dürfen jetzt P6-Räumlichkeiten zur Kontrolle betreten, ohne weiteren Anlass.
Die Polizei durfte es schon immer und das Ordnungsamt darf es jetzt auch, P6-Wohnungen zur "Abwehr dringender Gefahren"betreten, die ja juristisch besonders geschützt sind. Mehr steckt eigentlich nicht dahinter. Dringende Gefahren sind die Bedrohung wichtiger Rechtsgüter wie Leben oder Freiheit. In der Praxis bedeutet das, dass man im Club mit Besuch rechnen muss. In Wohnungen eher nicht. Im Rahmen eine Razzia gegen Menschenhandel ist natürlich mit allem zu rechnen, das war aber auch vorher so, weil da richterliche Anordnungen vorliegen.

Die Begründung für das alltägliche Betreten eines Verrichtungszimmers, in dem gerade eine Nummer läuft, würde ich allerdings gerne hören. "Da schrie eine um ihr Leben!" ;-) Da die allgemeinen Persönlichkeitsrechte sich aus dem GG herleiten, haben sie vor Gericht einen ungleich höheren Stellenwert, als der Wortlaut eines Landespolizeigesetz. Ich schätze das würde die erste Klage nicht überleben. Genau deswegen wird ja auch so rumgeeiert.
Zitieren
Es bedanken sich: sailor,RamsesII


Nachrichten in diesem Thema
RE: Die Kondompflicht kommt. Und ihre Folgen? - von vorenus - 05.02.2016, 12:23