05.02.2016, 11:20
(05.02.2016, 10:27)vorenus schrieb: Dass Polizei oder Ordnungsamt das Verrichtungszimmer zur Kondombeschau stürmen ist ausgeschlossen.
http://www.saarland.de/6767_111506.htm
Zitat:Land: Änderung des saarländischen Polizeigesetzes
Die Polizei wird künftig berechtigt sein, an Orten, an denen der Prostitution nachgegangen wird, jederzeit ohne besondere weitere Voraussetzungen Identitätskontrollen durchzuführen. Weiter legt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass die Polizei künftig zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit Wohnungen betreten kann, welche der Prostitution dienen. Diese neue Kontrollbefugnis gilt sowohl für die Vollzugspolizei als auch für die Verwaltungspolizei in Form der Ortspolizeibehörden. Beide sind berechtigt und verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen.

Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard