03.02.2016, 13:06
(03.02.2016, 11:41)vorenus schrieb: Hier im Saarland haben wir die Kondompflicht schon eine ganze Weile. Die tatsächlichen Auswirkungen sind überschaubar. GV sollte stadardmäßig mit Tüte sein, AV ebenso.
FO wird nicht mehr offen angeboten, also in Anzeigen oder im Web. Im Verrichtungszimmer flutscht die Nudel dann meist ungefragt blank ins Mündchen. Bisher hatte ich auch noch keinen Fall, in dem FO nicht ging oder gar mehr dafür verlangt wurde. Wenn überhaupt, fragen die SDL eher, ob mit oder ohne beim französisch. Aushänge zum Thema Kondompflicht sind auch obligatorisch. Gesehen habe ich allerdings bis heute noch keinen.
Wenn es so bleibt, habe ich kein Problem damit.
Ebenso in Bayern.
Allerdings hängen dort Aushänge mit dem entsprechenden Paragraphen der bayer. Hygieneverordnung an Toilettenspiegeln und Zimmertüren aus.
Und bevor hier Fragen auftauchen: in Bayern haben Gerichte Oralverkehr als Geschlechtsverkehr eingestuft. Damit fällt der BJ eindeutig unter die Kondompflicht.
Gruß vom Maxe.