12.10.2006, 02:20
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Wie die Juristen gerne sagen: "Es kommt darauf an..."
"Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Prostitution und auch deren Anbahnung verboten ist. Mit § 297 EGStGB werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für das gesamte Gebiet einer Gemeinde bis zu 50.000 Einwohnern oder in einem bestimmten Teil einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder auch eines gemeindefreien Gebietes, in dem die Ausübung der Prostitution sonst zulässig ist, die Ausübung dieser zu verbieten. Es ist auch möglich, das Verbot nur für eine bestimmte Tageszeit auszusprechen. Begründung für ein solches Verbot ist der Schutz des öffentlichen Anstandes und der Jugend. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG oder als Straftat gemäß § 184d StGB verfolgt werden."
Und hier der dazugehörige Gesetzestext:
Art 297
Verbot der Prostitution
(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes
1.
für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,
2.
für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,
3.
unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets
durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.
(2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.
(3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.
Prinzipiell ist es so, im Sperrbezirk solltest Du Dich tunlichst nicht erwischen lassen, denn da kontrollieren sie oft und wenn sie Dich erwischen kann das unangenehme Folgen haben. Schriftwechsel an die private Adresse, Vorladungen, Bußgelder, etc...
Dann ist da die Sache mit privatem Gelände oder öffentliche Einrichtungen wie Parkhäuser etc.. Viele fahren auf dunkle Firmengelände und werden dann evtl von Wachmannschaften des dortigen privaten Sicherheitsdienstes aufgegabelt. Hausfriedensbruch, Erregung öffentlichen Ärgenisses etc kann hierbei anfallen. Und wenns Dumm läuft hat das Parkhaus oder der private Firmenparkplatz eine Videokamera :-)
Wenn sie Dich ausserhalb des Sperrbezirkes antreffen, werden sie erst mal alles vesuchen um Dir oder deiner Beifahrerin ein Geständnis herauszulocken. Oftmals sie denen auch die Gesichter der Damen bereits bekannt. Wenn man darauf beharrt nichts getan zu haben, ausser sich mit der Dame unterhalten zu haben und Deine Hose noch oben ist, könntest Du mit viel überzeugungseinsatz die Situation retten.
Wenn sie Dich beim Rumkurven und Ausschauhalten nun nach 30 Runden ums Karree anhalten, könnten sie einen Platzverweis wegen Belästigung aussprechen. Also, wie oben schon empfohlen, Jogginghose, die lässt sich bei plötzlichem Scheinwerferflutlich schnell hochziehen. Und für immer schon mal passende Ausreden für alle Fälle parat legen.
Wähle auch einen stillen Ort, wo Du geschickt geparkt schon weit im voraus herannahende Fahrzeuge oder Personen sehen kannst, aber kucke nicht nur aus der Windschutzscheibe, sonst hast Du nix von der Nummer
Also wie gesagt, keine Panikmache und einfach nur bischen Augen offen halten und Risiko minimieren. Wenn Du in DA eine Dame aufgabelst und mit ihr direkt vor Ort eine Nummer schiebst, bist Du selber Schuld. Auch würde ich tunlichst das gesamte Bahnhofsgelände inkl. Güterbahnhofsgelände (Platz hinter Transenkiosk) meiden.
:blahblah:
Noch Fragen?
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Wie die Juristen gerne sagen: "Es kommt darauf an..."
"Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Prostitution und auch deren Anbahnung verboten ist. Mit § 297 EGStGB werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für das gesamte Gebiet einer Gemeinde bis zu 50.000 Einwohnern oder in einem bestimmten Teil einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder auch eines gemeindefreien Gebietes, in dem die Ausübung der Prostitution sonst zulässig ist, die Ausübung dieser zu verbieten. Es ist auch möglich, das Verbot nur für eine bestimmte Tageszeit auszusprechen. Begründung für ein solches Verbot ist der Schutz des öffentlichen Anstandes und der Jugend. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG oder als Straftat gemäß § 184d StGB verfolgt werden."
Und hier der dazugehörige Gesetzestext:
Art 297
Verbot der Prostitution
(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes
1.
für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,
2.
für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,
3.
unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets
durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.
(2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.
(3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.
Prinzipiell ist es so, im Sperrbezirk solltest Du Dich tunlichst nicht erwischen lassen, denn da kontrollieren sie oft und wenn sie Dich erwischen kann das unangenehme Folgen haben. Schriftwechsel an die private Adresse, Vorladungen, Bußgelder, etc...
Dann ist da die Sache mit privatem Gelände oder öffentliche Einrichtungen wie Parkhäuser etc.. Viele fahren auf dunkle Firmengelände und werden dann evtl von Wachmannschaften des dortigen privaten Sicherheitsdienstes aufgegabelt. Hausfriedensbruch, Erregung öffentlichen Ärgenisses etc kann hierbei anfallen. Und wenns Dumm läuft hat das Parkhaus oder der private Firmenparkplatz eine Videokamera :-)
Wenn sie Dich ausserhalb des Sperrbezirkes antreffen, werden sie erst mal alles vesuchen um Dir oder deiner Beifahrerin ein Geständnis herauszulocken. Oftmals sie denen auch die Gesichter der Damen bereits bekannt. Wenn man darauf beharrt nichts getan zu haben, ausser sich mit der Dame unterhalten zu haben und Deine Hose noch oben ist, könntest Du mit viel überzeugungseinsatz die Situation retten.
Wenn sie Dich beim Rumkurven und Ausschauhalten nun nach 30 Runden ums Karree anhalten, könnten sie einen Platzverweis wegen Belästigung aussprechen. Also, wie oben schon empfohlen, Jogginghose, die lässt sich bei plötzlichem Scheinwerferflutlich schnell hochziehen. Und für immer schon mal passende Ausreden für alle Fälle parat legen.
Wähle auch einen stillen Ort, wo Du geschickt geparkt schon weit im voraus herannahende Fahrzeuge oder Personen sehen kannst, aber kucke nicht nur aus der Windschutzscheibe, sonst hast Du nix von der Nummer

Also wie gesagt, keine Panikmache und einfach nur bischen Augen offen halten und Risiko minimieren. Wenn Du in DA eine Dame aufgabelst und mit ihr direkt vor Ort eine Nummer schiebst, bist Du selber Schuld. Auch würde ich tunlichst das gesamte Bahnhofsgelände inkl. Güterbahnhofsgelände (Platz hinter Transenkiosk) meiden.
:blahblah:
Noch Fragen?
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Erfahrung ist eine nützliche Sache, leider macht man sie meist erst nachdem man sie brauchte...
Erfahrung ist eine nützliche Sache, leider macht man sie meist erst nachdem man sie brauchte...