17.11.2014, 21:34
(17.11.2014, 21:20)Jerry schrieb: Im §26 ist geregelt, dass die Polizei die Identität von Prostituierten feststellen darf. Auch sonst sind die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung weit gefasst.
Nicht ganz richtig - nicht nur die Prostituierten. Es darf die Identität von Personen festgestellt werden, die an Orten angetroffen werden an denen (andere) Personen der Prostitution nachgehen.

Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard