14.11.2014, 21:35
Vergiß mal die "langfristige Kundenbeziehung". Das Nichteinhalten von Zusagen ist schlichtweg Vertragsbruch. Nenn' es meinetwegen auch Verarsche oder Abzocke.
Und ich nehme stark an, daß so ein Verhalten - beim Bekanntwerden bei der GL - keinerlei Folgen für die NDL hätte.
Grüße, dirtydeed
Und ich nehme stark an, daß so ein Verhalten - beim Bekanntwerden bei der GL - keinerlei Folgen für die NDL hätte.
Grüße, dirtydeed
Ohne Hern is mer wie bleed! Begge Peder