06.08.2014, 20:54
Aber soweit ich weiß aus dem Arbeitsleben muß auch eine Dienstanweisung schriftlich Verfasst sein.So gesehen wäre Rein von meinem Rechsverständiss her keine Forderungen einklagbar!Der Betreiber denk ich wird sich hier wohl schon hütten irgendwas schriftlich zu Verfassen.



