Alice Schwarzer und das Prostitutionsverbot
Entblößen der männlichen Geschlechtsteile ist in Deutschland ein Straftatbestand.

Strafgesetzbuch schrieb:§ 183 - Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Quelle: dejure.org


Hat schon mal jemand eine Feministin jammern hören, das dieser Paragraph höchst Sexistisch ist, weil er ausschließlich auf Männer angewandt wird?

Gruß,
Wanker
Es bedanken sich: arno_nym


Nachrichten in diesem Thema
RE: Alice Schwarzer und das Prostitutionsverbot - von Wanker - 03.03.2014, 17:42
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von birdz - 15.11.2013, 18:12
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von Wanker - 15.11.2013, 21:26