14.02.2014, 18:51
(11.02.2014, 22:32)Fritz1 schrieb:(11.02.2014, 03:06)Hazer schrieb: Was ich viel eher als die strafbefreiende Selbstanzeige ... abschaffen würde ist die 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung ...
Einspruch - die Verjährungsfrist ist durchaus rechtskonform und gilt für die allermeisten anderen Straftaten auch. Die meistbegangenen Straftaten (z.B. Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, einfache Körperverletzung) verjähren sogar bereits nach 5 Jahren.
Ich bin grundsätzlich auch für eine Verjährung. Andererseits finde ich es im höchsten Maße ungerecht, wenn (wie im Fall Schwarzer) der Zeitraum der Steuerhinterziehung bekannt ist, aber nur ein Teil der hinterzogenen Steuern (aufgrund der Verjährung) zurückgezahlt werden muss.
(11.02.2014, 22:32)Fritz1 schrieb: Ansonsten bleibt die strafrechtliche Behandlung der Steuerhinterziehung weiterhin fragwürdig. Warum wird z. B. schwere Steuerhinterziehung selbst bei Ersttätern mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft, während schwere und schwerste Steuerverschendung auch in sieben- oder achtstelliger Höhe vollkommen ungeahndet bleibt??
Die Straffreiheit bei Selbstanzeige halte ich auch für ein absolutes Unding. Straffreiheit bedeutet ja nicht nur, das sie nicht in den Knast wandert. Es bedeutet auch, das sie in keiner Weise vorbestraft ist und damit das volle passive Wahlrecht genießt und theoretisch sogar in den Bundestag oder als Bundespräsident (nominiert wurde sie ja schon) gewählt werden kann.
Und Steuerverschwendung sollte meiner Meinung nach erst Recht ein Straftatbestand sein.
Gruß,
Wanker