Alice Schwarzer - eine moralische Instanz der deutschen Presse?
Hallo Winke,

Ergänzung zum Beitrag 54 von BornIn1980.

Zitat:Steuerzahler mit schlechtem Gewissen, können beim Finanzamt mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen. Ziel der Selbstanzeige ist es, straffrei zu bleiben. Bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung des Finanzamts gelten zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bestimmte Vorgaben.

Für eine strafbefreiende Selbstanzeige steht einem Unternehmer bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung des Finanzamts folgendes Zeitfenster offen:

Mit Prüfungsanordnung: Wird die Betriebs-, Umsatzsteuer- oder die Lohnsteuerprüfung mit einer Prüfungsanordnung angekündigt, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur bis zur Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsanordnung möglich (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung).

Ohne Prüfungsanordnung: Führt das Finanzamt eine betriebsnahe Veranlagung, eine Umsatzsteuer-Nachschau oder einer Lohnsteuer-Nachschau durch, ist eine Prüfungsanordnung nicht vorgesehen. In diesem Fall kann die strafbefreiende Selbstanzeige bis zum Erscheinen des Prüfers in der Firma beim Finanzamt eingereicht werden.

Tipp: Wird eine Prüfungsanordnung vom Finanzamt per Post geschickt, gilt wie bei einem Steuerbescheid die 3-Tages-Bekanntgabefiktion. Das bedeutet. Die Prüfungsanordnung gilt erst drei Tage nach dem Datum der Anordnung als bekanntgegeben. Endet die 3-Tages-Frist an einem Feiertag oder am Wochenende, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.

Beispiel: Eine Prüfungsanordnung enthält das Datum 12. Februar 2014 und liegt bereits am 13. Februar 2014 im Briefkasten. Wie lange hat der Unternehmer Zeit, noch eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen?

Antwort: Zählt man drei Tage zum Datum der Prüfungsanordnung, endet die Bekanntgabefrist am 15. Februar 2014. Da das ein Samstag ist, verlängert sich die Frist bis zum 17. Februar 2014. Der Unternehmer kann also bis Montag noch eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen und die gewünschte Straffreiheit noch erhalten.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung; Ausgabe 24.01.2014
Winke Man nennt oralen Verkehr korrekterweise nicht "Blasen" sondern "Picknick". Definition gemäß Duden: Picknick = kleine Verpflegung aus dem Sack Winke
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Es bedanken sich: Elmar2000


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RE: Alice Schwarzer - eine moralische Instanz der deutschen Presse? - von andie38 - 12.02.2014, 18:28