22.12.2013, 09:57
(22.12.2013, 09:25)BornIn1980 schrieb: Dass der Andy gegen
§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) 1Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten
verstoßen hat, ist natürlich nicht so lustig.
LG
BornIn1980
Servus BornIn1980,
dann sag mir doch mal, welchen Beruf ich habe.
Geschäftsmäßig habe ich nicht gehandelt, da ich kein Geld genommen habe. Desweiteren wurde die Steuererklärung von einem Steuerberater nachträglich überprüft, den sie bezahlt hat. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, dass vorschreibt, seine Erklärungen nicht selbst machen zu dürfen. Wir wollen nicht päpstlicher sein wie der Papst.
Dann drücke ich mich eben anders aus: Die Dame hat ihre Steuererklärung selbst gemacht und ich habe ihr dabei zugesehen.
Ich kenne viele Steuerberater, aber keinen, der sich die Mühe macht, Steuererklärungen zu machen. Es wird alles von den sogenannten Mitarbeitern (Steuerfachgehilfen) im Auftrag erledigt. Der Steuerberater liest nur nocheinmal kurz drüber.
Gruß von Andy


