Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient
Wenn Widerspruch (In Fachkreisen nennen wir das Einspruch) nix bringt, geht es weiter und man kann beim Finanzgericht klagen.

Dass der Andy gegen

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) 1Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten

verstoßen hat, ist natürlich nicht so lustig.

LG
BornIn1980
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RE: Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient - von BornIn1980 - 22.12.2013, 09:25