Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient
(21.12.2013, 22:02)Stuart schrieb:
(21.12.2013, 21:31)elreydebesos schrieb:
(21.12.2013, 20:54)BornIn1980 schrieb: Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung ..... Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.
LG
BornIn1980

Das wird zumindest in Hessen so nicht gehandhabt, wie ich von meinem Steuerberater (der selbst mehrere Prostituierte "betreut"). weis.

Meines Wissens ist dies IMMER nur eine Vorauszahlung und keine Pauschalsteuer:

Hallo Winke,

hier in Nürnberg sieht die Sache ein bisschen anders aus. Ich habe im Jahr 2012 für eine Prostituierte die EK-Steuer 2011 gemacht. Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren wurde vom Finanzamt nicht als Vorrauszahlung anerkannt, trotz sämtlicher Nachweise hierzu. Diese Dame musste auf ihren angegebenen Gewinn die komplette EK-Steuer zahlen.
Die nachträgliche Überprüfung durch einen Steuerberater und der Widerspruch brachte nichts.

Für meine Bemühungen wurde ich zum Essen eingeladen und ich bekam eine Stunde zum viertel Preis.

Gruß von Andy Winke
Winke Man nennt oralen Verkehr korrekterweise nicht "Blasen" sondern "Picknick". Definition gemäß Duden: Picknick = kleine Verpflegung aus dem Sack Winke
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RE: Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient - von andie38 - 22.12.2013, 08:29