Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient
(21.12.2013, 21:31)elreydebesos schrieb:
(21.12.2013, 20:54)BornIn1980 schrieb: Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.
LG
BornIn1980

Das wird zumindest in Hessen so nicht gehandhabt, wie ich von meinem Steuerberater (der selbst mehrere Prostituierte "betreut"). weis.

Meines Wissens ist dies IMMER nur eine Vorauszahlung und keine Pauschalsteuer:

Zitat:Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen.

Wenn am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Obwohl es gut klingt, kann man es nicht als "Sexsteuerjahresausgleich" bezeichnen.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sexsteuer.htm

Stuart, Winke
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." Groucho Marx
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RE: Wie Vater Staat kräftig an der Prostitution mit verdient - von Stuart - 21.12.2013, 22:02