10.12.2013, 14:11
ich bin kein experte, aber für mich liest sich das so, das tv-schauen an sich schon eine art streaming ist.
filme von freunden ausleihen, wär nach deiner argumentation nach auch schon illegal, weil ich ja nicht der besitzer der scheibe bin.
gibt es rechtliche unterschiede zwischen besonderen anstrenungen und keine besonderen anstrenungen den kopierschutz zu umgehen?
filme von freunden ausleihen, wär nach deiner argumentation nach auch schon illegal, weil ich ja nicht der besitzer der scheibe bin.
gibt es rechtliche unterschiede zwischen besonderen anstrenungen und keine besonderen anstrenungen den kopierschutz zu umgehen?