08.12.2013, 22:48
(08.12.2013, 10:44)Earl Thomas schrieb: Wenn ich einer Dame 150 Euro für Sex gebe, oder ob ich für 150 Euro etwas schenke kommt aufs gleiche raus.
(Steuer-)Rechtlich gibt es einen kleinen Unterschied: als Kunde einer SDL bezahlst Du und sie ist für das Versteuern der Dienstleistung verantwortlich. Du bist damit aus dem Schneider.
Bei einem (Geld-)Geschenk wird die Schenkungssteuer erhoben, und Du haftest zumindest teilweise mit.