11.11.2013, 20:11
(11.11.2013, 19:43)zap schrieb: Hallo Siola,
Nach Mietrückstand von zwei Monaten hast du ja ein außerordentliches Kündigungsrecht..evtl was versäumt?
Gruß zap
Hallo,
Ich habe nix versäumt,
Die Kündigung in Fall 1 ging fristgemäß raus,
nur die Mieter gingen zum Anwalt
und ne Familie mit so kleinen Kindern
kriegste so schnell nicht raus,
wenn sie noch 50% Miete zahlen
und einen auf Mietmängel machen

Das ging dann so fast 9 Monate,
erst mit Androhung einer Räumungsklage
zogen sie dann aus

In Fall 2 zog der Mieter dann nach 3 Monaten
keine Miete zahlen,innerhalb einer Woche aus.
die extra berechneten Heizkosten
hatte er auch bis heute nicht gezahlt

Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen ! 
Oscar Wilde

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