03.09.2013, 22:00
(03.09.2013, 19:55)nobby schrieb: Frage: Gibt's bei 60 € Eintritt ohne Essen 5 € zurück bei Vorlage eines alten Gutscheins aus der 6 für 5 Aktion. Bislang musste man bei nun 70 € Eintritt bei Gutscheinvorlage ja auch 5 € zusätzlich hinblättern. War eine Frechheit und rechtlich unzulässig!
Wie wäre es mit einem Tauschgeschäft? Wer sein Essen nicht haben will kann es (Bändchen) an andere Besucher für 10 Euro verkaufen oder es regelt sich ein Marktpreis ein?

Ich glaub das Frühstück würde nicht über 2,50 Euro kommen

