Zwangsverrentung und Vollbeschäftigung
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Um mal so zu sagen. Den Personen wird ganz einfach die Leistung entzogen. Von heute auf morgen. Da ist kein Wahlrecht. Die Betroffenen müssen in Widerspruch oder klagen.
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RE: Zwangsverrentung und Vollbeschäftigung - von Earl Thomas - 19.08.2013, 12:58