05.07.2013, 10:52
(05.07.2013, 09:00)Leckentutgut schrieb: Als Selbständiger mit sehr unregelmäßigen Einkünften, z. B. März - Anfang Juni nur rund 1.500 € Umsatz!!, kann ich ein Lied darauf singen in einer Woche mit nur 50,00 € auskommen zu müssen.
1.500 € Umsatz für den genannten Zeitraum oder pro Monat?
Auch als Selbständiger kannst Du - wie jeder Bedürftige - ALG2 beantragen.
Allerdings wird dann immer ein zusammenhängender Zeitraum von meist 6 oder mehr Monaten berücksichtigt und der Durchschnitt des Gewinns berechnet.
Die Leistung erfolgt vorläufig und wird nach Ablauf des Zeitraums und Vorlage aller Belege endgültig berechnet. Es kommt also zur Nachforderung oder Erstattung - wie bei Mietnebenkosten, Strom, Einkommensteuer etc.