Parkplatz-Blasen, u.a. Buchrain / A661, Büttelborn / A67
(11.05.2012, 14:50)TomDo69 schrieb: Mal eine Frage: wenn man sich mit der Maid einvernehmlich privat in das Unterholz verzieht, können die cops dann was machen?
Ist das dann trotzdem Erregung öffentlichen Ärgernisses? Obwohl man sich ja quasi der Öffentlichkeit entzieht? Verwirrt

Vielleicht kann ja einer der hier mitlesenden Ordnungshüter antworten...

"§ 183a Strafgesetzbuch, Erregung öffentlichen Ärgernisses:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..."
Da das Gesetz keine eindeutige Definition einer „sexuellen Handlung“ liefert, gibt es immer wieder Diskussionen über die genaue Auslegung.
Bei öffentlicher Nacktheit kann aber allenfalls von einer „Belästigung der Allgemeinheit” ausgegangen werden. Dabei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz), also nicht um eine Straftat. In der Praxis werden Fälle öffentlicher Nacktheit in der Regel mit einem Platzverweis behandelt, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit erfolgt nicht immer.
Das Merkmal "öffentlich" wird durch den Gang ins Unterholz nicht zwangsweise umgangen, spätestens wenn man trotzdem von jemandem beobachtet wird...
Zwar ist es schwer für Strafverfolgungsbehörden die Merkmale "absichtlich" und "wissentlich" gerichtstauglich nachzuweisen, aber so oder so: Unangenehme Konsequenzen sind unausweichlich...

LG, der derf - Der übrigens KEIN Ordnungshüter ist!
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RE: Parkplatz-Blasen, u.a. Buchrain / A661, Büttelborn / A67 - von der derf - 11.05.2012, 15:53
Personalwechsel? - von der derf - 05.07.2012, 08:39