Da in dem Universum, in dem Janine lebt, sexuelle Dienstleistungen nicht vorkommen, wird das in der Tat sehr schwierig.
Damit hier nicht noch weitere falsche Aussagen gemacht werden:
Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) sagt in § 1:
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
Damit wird angeordnet, dass nach Erbringung („vorgenommen worden“) der sexuellen Dienste ein Anspruch auf Zahlung der versprochenen Gegenleistung besteht. Damit wird klargestellt, dass nicht etwa ein Leistungsanspruch des Kunden auf Erbringung der Dienstleistung entsteht oder diese gar einklagbar wäre.
Quelle

Gruß
Pikashu, der gerne einmal einen glaubhaften Bericht über Sex mir der Hübschen lesen würde ...
Damit hier nicht noch weitere falsche Aussagen gemacht werden:
Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) sagt in § 1:
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
Damit wird angeordnet, dass nach Erbringung („vorgenommen worden“) der sexuellen Dienste ein Anspruch auf Zahlung der versprochenen Gegenleistung besteht. Damit wird klargestellt, dass nicht etwa ein Leistungsanspruch des Kunden auf Erbringung der Dienstleistung entsteht oder diese gar einklagbar wäre.
Quelle
(23.04.2012, 23:13)Yumla schrieb: Im Falle einer Anzeige oder gar Gerichtsverhandlung würde man zumindest den bürgerlichen Namen, Alter, etc. sowie die aktuelle Wohnadresse erfahren.Schonmal überlegt, dass die Sache auch anders herum funktioniert? Ihr Talentmanager und seine Freunde haben dann auch Deine Daten. Gerade in Janines Fall würde ich nicht dazu raten - wirklich nicht!

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Pikashu, der gerne einmal einen glaubhaften Bericht über Sex mir der Hübschen lesen würde ...