29.01.2012, 15:25
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Hier ein Link zum "Gesetz über den Ladenschluß"
Danach folgen einige Ausnahmen.
carolusMAGNUS
Hier ein Link zum "Gesetz über den Ladenschluß"
Zitat:§ 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
1. an Sonn- und Feiertagen,
2. montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
3. am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.
Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend von Satz 1 den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen
auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Danach folgen einige Ausnahmen.
carolusMAGNUS
