11.11.2004, 02:03
von der Atlantis Homepage
Atlantis informiert:
Obwohl weder das Verwaltungsgericht in Gießen, noch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Betrieb des Atlantis verboten hat, also eine solche Entscheidung den Gerichten noch nicht vorliegt, kann der Wetteraukreis das Atlantis eigenmächtig versiegeln und hat dies auch konkret angedroht.
Dem Atlantis bleibt nichts anderes übrig, als den Geschäftsbetrieb Ruhen zu lassen, bis das Urteil des Verwaltungsgerichtshof aus Kassel vorliegt und entgültig entschieden ist, dass das Atlantis fortgesetzt werden darf.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wird das Atlantis den Fortsetzungstermin publizieren.
Atlantis informiert:
Obwohl weder das Verwaltungsgericht in Gießen, noch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Betrieb des Atlantis verboten hat, also eine solche Entscheidung den Gerichten noch nicht vorliegt, kann der Wetteraukreis das Atlantis eigenmächtig versiegeln und hat dies auch konkret angedroht.
Dem Atlantis bleibt nichts anderes übrig, als den Geschäftsbetrieb Ruhen zu lassen, bis das Urteil des Verwaltungsgerichtshof aus Kassel vorliegt und entgültig entschieden ist, dass das Atlantis fortgesetzt werden darf.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wird das Atlantis den Fortsetzungstermin publizieren.