07.01.2011, 20:35
Erst mal muß man unterscheiden:
1. Strafrecht = ggfs. illegale Downloads, etc., kann ggfs. zu einer Geld oder Freiheitsstrafe führen, ist aber beim bloßen Anschauen wohl derzeit nicht zu beanstanden.
2. Zivilrecht = hier will der Copyrightinhaber Schadensersatz, den muß er erst mal gerichtlich einklagen und ob er den bekommt, ist ein anderes Problem. Dies hat nichts mit dem Staatsanwalt zu tun. Dies ist eine ganz normale Forderung, die der Anspruchssteller erst mal beweisen muß. Und ob er dazu Daten vom Staatsanwalt aus den Ermittlungsverfahren bekommt, ist fraglich.
Gruß Homer
1. Strafrecht = ggfs. illegale Downloads, etc., kann ggfs. zu einer Geld oder Freiheitsstrafe führen, ist aber beim bloßen Anschauen wohl derzeit nicht zu beanstanden.
2. Zivilrecht = hier will der Copyrightinhaber Schadensersatz, den muß er erst mal gerichtlich einklagen und ob er den bekommt, ist ein anderes Problem. Dies hat nichts mit dem Staatsanwalt zu tun. Dies ist eine ganz normale Forderung, die der Anspruchssteller erst mal beweisen muß. Und ob er dazu Daten vom Staatsanwalt aus den Ermittlungsverfahren bekommt, ist fraglich.
Gruß Homer