31.05.2010, 12:29
Vorkasse übers Internet? Ärgerlich, aber selbst schuld.
Btw.: Was ich mich schon länger frage: Das Anbieten von sexuellen Diensten ist ja seit einiger Zeit ein anerkannter Beruf mit allen Rechten und Pflichten. Hat man als Kunde nicht das Recht, für eine im Voraus bezahlte, und dann nicht erfüllte Vertragsleistung das Geld zurückzufordern (notfalls auch anwaltlich)?
Btw.: Was ich mich schon länger frage: Das Anbieten von sexuellen Diensten ist ja seit einiger Zeit ein anerkannter Beruf mit allen Rechten und Pflichten. Hat man als Kunde nicht das Recht, für eine im Voraus bezahlte, und dann nicht erfüllte Vertragsleistung das Geld zurückzufordern (notfalls auch anwaltlich)?