25.05.2010, 09:00
(22.05.2010, 10:48)Ratzebutz schrieb: Nach meiner Erfahrung nimmt die Staatsanwaltschaft keine Anzeigen an, noch nicht einmal mit vollständigem Absender.
Sorry, aber das ist blanker Unsinn. Die Staatsanwaltschaft muss bei einem Anfangsverdacht ermitteln, da gibt es - mit ganz wenigen Ausnahmen im Bereich der Bagatellkriminalität - überhaupt keinen Ermessenspielraum, sonst wäre das Strafvereitelung im Amt. Das Ganze nennt sich Legalitätsprinzip, ist verfassungsrechtlich begründet und die Basis unseres Strafprozessrechts.