In aller Regel wird dem Anzeiger nichts passieren, auch wenn die Gegenseite Akteneinsicht hatte.
Zap hats ja ein gutes Beispiel geliefert.
Problem ist tatsächlich wie mehrere beschrieben haben: wenn die SDL nicht mitzieht wirds wohl keine Verurteilung geben.
Übrigens, ich habe einen guten Bekannten, Hauptkommissar bei der "Sitte", die Polizei hat schon Mittel und Wege, Informanten zu schützen. Und das geschieht bei Delikten wegen Zuhälterei, Menschenhandel etc. Da wird, je nach Einschätzung der Lage, sogar die Persönlichkeit in der Hauptverhandlung geschützt (indem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und die Personendaten nur dem Gericht bekannt sind).
Einfach um ein persönliches Gespräch bei der Kripo nachsuchen, das ganz anonym verläuft. Der Beamte wird sich dann schon dazu äussern, wie weiter vorgegangen werden kann.
Nur Mut meine Herrn!
Zap hats ja ein gutes Beispiel geliefert.
Problem ist tatsächlich wie mehrere beschrieben haben: wenn die SDL nicht mitzieht wirds wohl keine Verurteilung geben.
Übrigens, ich habe einen guten Bekannten, Hauptkommissar bei der "Sitte", die Polizei hat schon Mittel und Wege, Informanten zu schützen. Und das geschieht bei Delikten wegen Zuhälterei, Menschenhandel etc. Da wird, je nach Einschätzung der Lage, sogar die Persönlichkeit in der Hauptverhandlung geschützt (indem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und die Personendaten nur dem Gericht bekannt sind).
Einfach um ein persönliches Gespräch bei der Kripo nachsuchen, das ganz anonym verläuft. Der Beamte wird sich dann schon dazu äussern, wie weiter vorgegangen werden kann.
Nur Mut meine Herrn!