22.05.2010, 10:48
(21.05.2010, 12:07)seeadler schrieb: Richte lieber ein anonymes schreiben sowohl an die Staatsanwaltschaft, als auch eine Durchschrift an die zuständige Polizeibehörde.
Nach meiner Erfahrung nimmt die Staatsanwaltschaft keine Anzeigen an, noch nicht einmal mit vollständigem Absender. Ich habe einmal bei der Staatsanwaltschaft wegen einem anders gearteten Fall angerufen, die haben mich an die nächste Polizeidienststelle verwiesen. Die erklärten sich allerdings auch nicht für zuständig.
Was mit einer anonymen Anzeige beim nächstbesten Polizeirevier passiert kann ich mir gut vorstellen. Wenn schon, dann ans nächste Präsidium, mit dem entsprechenden Vermerk bei der Anschrift. Da gibt es eher Zuständige die ein Interesse an so einem Fall haben.