11.05.2010, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2010, 12:17 von Lustwandel.)
(11.05.2010, 12:05)Pikashu schrieb: Aber: Das Gesetz erlaubt die Aufzeichnungen in allen Räumen, z.B. auch im WC. Betriebsvereinbarungen können so etwas einschränken.Das ist so nicht richtig. BV können so was nur Aufweichen. Eingeschränkt ist das schon per Gesetz. Es geht in dem Fall immer um das sog. Persönlichkeitsrecht.
Zitat:Die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Die Betriebsparteien haben dabei gemäß § 75 Abs 2 Satz 1 BetrVG das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. Für die erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Gesamtumstände maßgeblich. Mitentscheidend ist insbesondere die Intensität des Eingriffs.
http://www.telemedicus.info/urteile/Allg...dsatz.html
Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-ka...26154.html
Gruß
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)