11.05.2010, 12:05
Bild- und Tonaufzeichnungen in meinen eigenen Wohn- und Geschäftsräumen sind immer statthaft. Bei Geschäftsräumen muss darauf hingewiesen werden.
Aber: Das Gesetz erlaubt die Aufzeichnungen in allen Räumen, z.B. auch im WC. Betriebsvereinbarungen können so etwas einschränken. Die Speicherdauer ist nicht limitiert. Die öffentliche Vorführung bedarf der Einwilligung der Abgebildeten.
Im Klartext: Eine versteckte Kamera auf dem Klo verstößt nicht gegen das Gesetz, wohl aber gegen den Anstand. Aber wenn man sich dann mit den Aufzeichnungen einen gemütlichen Videoabend macht, ist das rechtens.
Gerade im Rotlichtbereich wird oft beim Betreten der Immobilie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen. Das gilt dann für das gesamte Gebäude! Da sind die Zimmer eingeschlossen. Noch komplizierter ist das bei Wohnungsprostitution. Das sind in der Regel keine Geschäftsräume, da entfällt die Hinweispflicht.
Bei den großen Clubs sehe ich jedoch kein Problem. Die sind bei Missbrauch haftbar und würden sich zudem sehr schnell aus dem Geschäft katapultieren.
Pikashu
Aber: Das Gesetz erlaubt die Aufzeichnungen in allen Räumen, z.B. auch im WC. Betriebsvereinbarungen können so etwas einschränken. Die Speicherdauer ist nicht limitiert. Die öffentliche Vorführung bedarf der Einwilligung der Abgebildeten.
Im Klartext: Eine versteckte Kamera auf dem Klo verstößt nicht gegen das Gesetz, wohl aber gegen den Anstand. Aber wenn man sich dann mit den Aufzeichnungen einen gemütlichen Videoabend macht, ist das rechtens.
Gerade im Rotlichtbereich wird oft beim Betreten der Immobilie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen. Das gilt dann für das gesamte Gebäude! Da sind die Zimmer eingeschlossen. Noch komplizierter ist das bei Wohnungsprostitution. Das sind in der Regel keine Geschäftsräume, da entfällt die Hinweispflicht.
Bei den großen Clubs sehe ich jedoch kein Problem. Die sind bei Missbrauch haftbar und würden sich zudem sehr schnell aus dem Geschäft katapultieren.
Pikashu
