31.03.2005, 14:11
@ fossy
Einspruch Euer Ehren. Seltsamerweise scheint es da aufs Landesrecht anzukommen und soweit ich weiß, ist Bayern das einzige Bundesland, das gegen "Menukarten" im Internet etwas hat (warum auch immer????).
Aber vielleicht ist diese Info auch schon nicht mehr aktuell, immerhin ist Prostituierte ja mittlerweile (theoretisch) ein "ganz normaler und anerkannter Beruf" und warum so ein "normaler Dienstleister" seine Preise nicht benennen dürfen soll (??? klingt komisch), verschließt sich mir. Oder fällt das unter den Scheinheiligkeitsparagraphen?
Einspruch Euer Ehren. Seltsamerweise scheint es da aufs Landesrecht anzukommen und soweit ich weiß, ist Bayern das einzige Bundesland, das gegen "Menukarten" im Internet etwas hat (warum auch immer????).
Aber vielleicht ist diese Info auch schon nicht mehr aktuell, immerhin ist Prostituierte ja mittlerweile (theoretisch) ein "ganz normaler und anerkannter Beruf" und warum so ein "normaler Dienstleister" seine Preise nicht benennen dürfen soll (??? klingt komisch), verschließt sich mir. Oder fällt das unter den Scheinheiligkeitsparagraphen?