31.03.2005, 15:57
Zitat:Original von dedonÄhm, das unberechtugte öffnen von Post ist strafbar (Briefgeheimniss).
Du begehst eine Straftat nach der anderen, du verööfentlichst Mailinhalte ohne Wissen der Absender
Die Veröffentlichung des Inhaltes durch den empfänger ist aber nicht verboten. Problematisch wirds nur bei bildern oder geschüztem materieal (Ne Mail von ner Nutte fällt wohl nicht unters Copyright).
Die restlichen "Straftaten" würden mich aber mal interessieren ?
Öffentliche Diskusion über ne Nutte ?

Das mag zwar nicht in deinem Interesse liegen ist aber wohl nicht verboten : Ausser es währe verleumdung, da habe ich aber mehr dich im verdacht nicht ganz unbefangen zu sein um ein objektives Urteil abzugeben.
Gruß
Lustwandel - der sich trotzdem dafür bedankt das deine letzte mail nicht völlig aus dem reiswolf kam
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
(Grace Hopper)