03.03.2010, 21:05
Ich habs viellcht in der falschen Rubrik vergraben: https://www.lustscout.men/forum/showthread...#pid417751.
Ich bin vom Urteil nicht begeistert.
Das BVerfG hat zwar erst mal die Vorratsdatenspeicherung gestoppt und die bisher gesammelten Erkenntnisse zu Datenschrott erklärt.
Andererseits hat es ein Dogma das es zur Volkszählung entwickelte, aus europarechtlichem Comment aufgegeben: Dass nämlich Daten erst gar nicht erhoben werden dürfen um nicht zu einer "Big Brother" - Veranstaltung zu verkommen.
Und demzufolge wird nach der Neuregelung weiter gesammelt. Alles wie bisher. Ausgewertet werden dürfen die Datenströme aus dem Telekom - Bereich (incl. Standort bis auf 5 m) dann zwar nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten eines noch zu schaffenden Kataloges (den jetzt schon viele üppig gestalten wollen).
Daneben wird aber auch die IP- und EMail-Protokollierung munter weitergehen. Und für die hat Karlsruhe schon den Weg aufgezeigt: Da seien ja Persönlichkeitsrecht etc. nicht so akut gefährdet. Und demnach können wir wohl damit rechnen, daß auch im Fall von Bagatelltaten Hinz und Kunz einen Auskunftsanspruch ggen Provider ... haben werden.
Schluß mit der Privatsphäre und dem "Fernmeldegeheimnis" im Internet.
Oder wie Prantl von der SZ formuliert: Gruslige Aussichten.
Gruß
Independent
Ich bin vom Urteil nicht begeistert.
Das BVerfG hat zwar erst mal die Vorratsdatenspeicherung gestoppt und die bisher gesammelten Erkenntnisse zu Datenschrott erklärt.
Andererseits hat es ein Dogma das es zur Volkszählung entwickelte, aus europarechtlichem Comment aufgegeben: Dass nämlich Daten erst gar nicht erhoben werden dürfen um nicht zu einer "Big Brother" - Veranstaltung zu verkommen.
Und demzufolge wird nach der Neuregelung weiter gesammelt. Alles wie bisher. Ausgewertet werden dürfen die Datenströme aus dem Telekom - Bereich (incl. Standort bis auf 5 m) dann zwar nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten eines noch zu schaffenden Kataloges (den jetzt schon viele üppig gestalten wollen).
Daneben wird aber auch die IP- und EMail-Protokollierung munter weitergehen. Und für die hat Karlsruhe schon den Weg aufgezeigt: Da seien ja Persönlichkeitsrecht etc. nicht so akut gefährdet. Und demnach können wir wohl damit rechnen, daß auch im Fall von Bagatelltaten Hinz und Kunz einen Auskunftsanspruch ggen Provider ... haben werden.
Schluß mit der Privatsphäre und dem "Fernmeldegeheimnis" im Internet.
Oder wie Prantl von der SZ formuliert: Gruslige Aussichten.
Gruß
Independent