26.02.2010, 03:44
(26.02.2010, 01:55)lupus schrieb: Ist ein sehr heikler Punkt: Es ist ein Straftatbestand, Prostituierte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu überwachen
Im Ernst jetzt?
Da mach ich mich also strafbar, wenn ich im Palace oben auf dem Sofa liegend
die Zimmer-Durchlaufzeiten meiner potenziellen nächsten Buchungen messe,
um Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten zu ziehen?
Und ausserdem noch den Gesichtsausdruck der männlichen Opfer analysiere?
Oder gilt der Straftatbestand nur für GL und Angestellte von Rotlicht-Etablissements?

Wird wohl Zeit dass ich mir auch eine Signatur zulege... 
