Tja
und noch ein kleiner nachtrag zu sir thomas:

auch die nicht verheiratete mutter hat bis zum kindesalter von 3 jahren anspruch auf betreuunsunterhalt (bei grober unbilligkeit wie z.b. behinderung des kindes sogar unbegrenzt) für sich vom kindesvater. und dessen berechnung entspricht im großen und ganzen dem des unterhalts nach scheidung, lediglich der selbstbehalt des kindsvaters ist geringfügig höher (war bis mitte letzten jahres 1000e, ist aber auf, je nach lebenssituationen beider eltern, ca 750-850e gesenkt worden).

frauenliebhaber, der weiß, was er da schreibt, auch wenn´s viele nicht glauben wollen.
Alles, was ich erlebt habe und mit wem, ist einzigartig, hat keinerlei Anspruch auf Wiederholung, meine Berichte spiegeln lediglich meine eigenen Erlebnisse wieder ohne jegliche Erfolgsgarantie in dem von mir erlebten Sinn...Wink
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Nachrichten in diesem Thema
Tja - von Hevele - 15.04.2006, 12:19
Tja - von Horst N - 15.04.2006, 14:03
Tja - von AnalYst - 15.04.2006, 15:31
Tja - von Sir Thomas - 15.04.2006, 16:01
Tja - von Metallfan - 15.04.2006, 23:12
Tja - von Frauenliebhaber - 16.04.2006, 20:31
Tja - von tatjana-ffm - 16.04.2006, 20:45
Tja - von Loki - 16.04.2006, 20:54
Tja - von AnalYst - 16.04.2006, 21:11
Tja - von thaihai - 05.05.2006, 16:26