Für Rumänien und Bulgarien gelten gesonderte Auflagen: Lediglich selbstständige Arbeit ist möglich, wenn einige Auflagen erfüllt sind:
- Wohnsitz in D
- Gewerbe
- Steuernummer
- Krankenversicherung
Dann wird eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt. Ansonsten gilt die Regel von 3 Monaten.
Angestelltenverhältnisse sind nur mit Arbeitserlaubnis möglich.
Stuart, so zumindest meine Informationen
- Wohnsitz in D
- Gewerbe
- Steuernummer
- Krankenversicherung
Dann wird eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt. Ansonsten gilt die Regel von 3 Monaten.
Angestelltenverhältnisse sind nur mit Arbeitserlaubnis möglich.
Stuart, so zumindest meine Informationen
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." Groucho Marx