23.04.2005, 19:22
Ein Verbot kann meines Wissens nur bei falscher Nutzung der Räumlichkeiten geschehen (gewerblich + privat). Es dürfen z.B. keine Büros in Wohnungen, die als Wohnung ausgewiesen werden, betrieben werden. Ausnahme ist eine gemischte Nutzung (gleichzeitig Wohnung + Büro). Bei den Gretels gehen das Ordnungsamt halt von einer reinen gewerblichen Nutzung aus (ob wahr oder nicht ist eine andere Frage). Somit können sie die gewerbliche Nutzung untersagen.
Gruß
Teddy
P.S. dem das Grundproblem schon klar ist
Gruß
Teddy
P.S. dem das Grundproblem schon klar ist