23.05.2009, 08:54
Es geht doch da nur um das Mischgetränk ` Red Bull - Cola ` . Und nicht um das eigenliche Flügelgetränk.
Bumse lieber heute als morgen, denn was kannst du dir heute besorgen, verschiebe nicht auf morgen.
Red bull fällt unters betäubungsmittel gesetz
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