OT-Frage zum Straßenstrich
#2
Hallo
Rein rechtlich heißt es das alles was zum öffendlichen Ärgernis führt zu unterlassen ist.
das soll soviel heißen das wenn dich keiner sieht ( z.b. im wald) dir nichts rechtlich passieren kann außer du Parkst falsch.:p
Der Hurenkreisel wurde aus noch mehr Gründen als nur der verdammung aus dem Wohngebiet erbaut.
Er dient dazu die prostituion im überwachbaren rahmen zu halten.
Da es eigendlich nicht erwünscht ist aus politischen Kreisen.
Die regelmäßigen Polizeikontrollen sind dazu da, da sich öfters dort Drogendealer und zuhälter dort rumtreiben sie aus dem Verkehr zu ziehen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
OT-Frage zum Straßenstrich - von Mundart - 14.05.2009, 08:01
OT-Frage zum Straßenstrich - von ralfm - 14.05.2009, 13:47