07.05.2009, 08:44
Bin in derlei Hinsicht auch ein gebranntes Kind. Ich bin mit einer Chinesin verlobt, ihr Antrag auf Erteilung des Visums zur Eheschließung wurde abgelehnt-das geschah wenige Tage vor unserem Heiratstermin.
Aufgrunddessen wurde mir die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses verweigert.
Remonstration verlief ergebnislos. Derzeit klage ich auf Anweisung des Gerichts an das Standesamt auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses. Die Sache dreht sich momentan im Kreis-Standesamt erbittet immer Fristverlängerung, um die Sache in die Länge zu ziehen, wird stets gewährt. Nach Fristablauf kommen von dieser Seite keine neuen Erkenntnisse. Meine Anträge aufgrund der Sachlage auf STellungnahmen des Standesamts zu verzichten, werden abgewiesen, ebenso meine Anträge auf Beschlussfassung und Terminierung.
Der nächste Schritt wird ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter sein, Verdachtsäußerung auf Prozessverschleppung. Das wäre ein Befangenheitsgrund.
Zum Glück studiere ich Jura und kann die ersten beiden Instanzen selbst führen, sonst wäre ich aufgrund der Anwaltskosten ein armer Mann.
Ich werde zudem eine Klage gegen die BR Deutschland, vertreten durch Auswärtiges Amt, vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Erwägung ziehen.
Gruß vom Warrior, der im Recht ist und dieses Recht auch erstreiten wird.
Aufgrunddessen wurde mir die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses verweigert.
Remonstration verlief ergebnislos. Derzeit klage ich auf Anweisung des Gerichts an das Standesamt auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses. Die Sache dreht sich momentan im Kreis-Standesamt erbittet immer Fristverlängerung, um die Sache in die Länge zu ziehen, wird stets gewährt. Nach Fristablauf kommen von dieser Seite keine neuen Erkenntnisse. Meine Anträge aufgrund der Sachlage auf STellungnahmen des Standesamts zu verzichten, werden abgewiesen, ebenso meine Anträge auf Beschlussfassung und Terminierung.
Der nächste Schritt wird ein Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter sein, Verdachtsäußerung auf Prozessverschleppung. Das wäre ein Befangenheitsgrund.
Zum Glück studiere ich Jura und kann die ersten beiden Instanzen selbst führen, sonst wäre ich aufgrund der Anwaltskosten ein armer Mann.
Ich werde zudem eine Klage gegen die BR Deutschland, vertreten durch Auswärtiges Amt, vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Erwägung ziehen.
Gruß vom Warrior, der im Recht ist und dieses Recht auch erstreiten wird.