Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen
Hi niceguy,

Eine Einladung ist für einen Besucher-Visumsantrag zwingend nötig, ebenfalls diese Bürgschaft -genannt Verpflichtungserklärung, allerdings sind die von mir genannten Bedingungen von der/dem Thai trotzdem noch zu erfüllen!

Und es geht bei der Verpflichtungserklärung nicht um eine Strafe, falls die Gute hierbleibt, sondern um die gesamten Kosten, die bis zur erfolgreichen Abschiebung anfallen.

Sowohl Touristenvisa, als auch Geschäftsvisa sind immer in dem Land zu stellen, wo der spätere Hauptaufenthalt erfolgt. Ansonsten muß auch bei einem Geschäftsvisum eine Geschäftsbeziehung nachgewiesen werden, also Arbeitsplatz oder eigene Firma. Letztlich kommt man auf legalem Weg immer an ähnliche oder gleiche Hürden.

Der Kardinal, der da besser Vorsichtig wäre.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen - von Kardinal-Nagl - 06.05.2009, 22:18