17.03.2009, 16:10
Also du hälst die Forderung an dich als solche für unberechtigt, da du nicht der Erbe bist. Richtig?
Dann denke ich, du kannst erst mal nur in kürzester Zeit dem Inkasso-Unternehmen (ggf. auch der Versicherung) gegenüber schriftlich (Einschreiben/Rückschein/Zeuge) der Forderung als solcher widersprechen, da diese unberechtigt sei und behelfsweise Einspruch wegen Verjährung einlegen. (Muster gibt es sicher im i-net)
Je nachdem, wie die dann reagieren, kannst du ja deine Rechtschutzversicherung ausnutzen (hoffentlich nicht die selbe Versicherungsgesellschaft
)
Kardinal-Nagl, der dir wünscht, daß denen das den Aufwand nicht wert ist.
Dann denke ich, du kannst erst mal nur in kürzester Zeit dem Inkasso-Unternehmen (ggf. auch der Versicherung) gegenüber schriftlich (Einschreiben/Rückschein/Zeuge) der Forderung als solcher widersprechen, da diese unberechtigt sei und behelfsweise Einspruch wegen Verjährung einlegen. (Muster gibt es sicher im i-net)
Je nachdem, wie die dann reagieren, kannst du ja deine Rechtschutzversicherung ausnutzen (hoffentlich nicht die selbe Versicherungsgesellschaft

Kardinal-Nagl, der dir wünscht, daß denen das den Aufwand nicht wert ist.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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