17.03.2009, 15:36
es kommt drauf an, ob die forderung tituliert ist. liegt ein urteil, gerichticher vergleich oder ein vollstreckunsbescheid vor ist die verjährungsfrist 30!!! Jahre. die 3 jahresfrist ist heutzutage die regelmäßige verjährungsfrist für ansprüche, die nicht tituliert sind. es gibt aber auch noch andere verjährungsfristen zB bei Bausachen.
wenn deine mutter jedoch tot ist, müßtest du erbe geworden sein-hast du die erbschaft rechtzeitig ausgeschlagen (dann wärst du ganz raus aus der nummer)?
wenn deine mutter jedoch tot ist, müßtest du erbe geworden sein-hast du die erbschaft rechtzeitig ausgeschlagen (dann wärst du ganz raus aus der nummer)?
Ich will doch nur spielen